Drohnenaufnahmen: Das müssen Sie wissen!

Drohnenaufnahmen: Das müssen Sie wissen!

Videodrohnen erfreuen sich in den letzten Jahren einer rasant steigenden Beliebtheit. Sie bieten zahlreiche neue Möglichkeitenfür Luftaufnahmen. Leider stellen die erzeugten Aufnahmen rechtlich ein Problem dar, das die Juristen anfangs vor große Herausforderungen stellte.

In den sozialen Netzwerken finden sich unzählige durch Drohnen erzeugte Aufnahmen, die eigentlich illegal sind. Das kann entweder daran liegen, dass das Bildrecht von abgebildeten Personen verletzt wurde oder der jeweilige Pilot über keine Aufstiegsgenehmigung verfügt. Zwar sind Hobbyflüge zur Freizeitgestaltung grundsätzlich legal und bedürfen zurzeit noch keiner Lizenz. Sobald jedoch wirtschaftliche Zwecke eine Rolle spielen, handelt es sich im Sinne des Gesetzes um eine „unbemanntes Luftfahrsystem“ und es wird eine spezielle Aufstiegsgenehmigung für das jeweilige Bundesland notwendig. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber im Falle der wirtschaftlichen Nutzung eine Versicherung des unbemannten Flugobjekts vor.

Vergehen werden mit hohen Strafen geahndet

Die Gerichte reagieren empfindlich auf Verstöße: Für die Veröffentlichung von durch Drohen illegal entstandene Aufnahmen sind Strafen in einer Höhe von bis zu 300.000€ vorgesehen.

Strafbar macht sich natürlich auch, wer versucht, die gesetzlichen Bestimmungen zu umgehen: Wer eigentlich legal entstandene Drohnenaufnahmen eines anderen zu wirtschaftlichen Zwecken nutzt, kann dafür ebenso belangt werden, als wenn er die Aufnahmen selbst ohne Genehmigung durchgeführt hätte.

Lassen Sie sich von uns individuell Beraten und stellen Sie sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen, wenn Sie Luftbildmaterial produzieren oder produzieren lassen wollen. Wir stehen Ihnen gerne unverbindlich und selbstverständlich kostenfrei zur Beratung zur Verfügung.


(Quellen: www.datenschutzbeauftragter-info.de und www.rechtambild.de)